Rechtsprechung
BVerwG, 10.01.2005 - 3 B 140.04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,29880) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 12.11.2004 - 1 N 48.04
- BVerwG, 10.01.2005 - 3 B 140.04
- BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 2070/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 22.04.1999 - 6 B 8.99
Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung; Verwerfung der Berufung; …
Auszug aus BVerwG, 10.01.2005 - 3 B 140.04
Die von der Klägerin erhobene Beschwerde ist unzulässig, weil - abgesehen von anderen Zulassungserfordernissen - mangels Zulassung der Berufung im vorliegenden Streitverfahren feststeht, dass es unter keinen Umständen statthaft die Revisionsinstanz erreichen kann; nach dem System der Zulassungsberufung kann eine Sache nur dann statthaft in die Revisionsinstanz gelangen, wenn sie zuvor aufgrund einer Zulassung der Berufung zulässigerweise die zweite Instanz durchlaufen hat (vgl. Beschluss vom 22. April 1999 - BVerwG 6 B 8.99 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 8).